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Bankrecht

Streit mit der Bank: Ombudsman und Rechtsmittel

Der Schweizerische Bankenombudsman

Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und unabhängige, für die Kundschaft kostenlose Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen einer Kundin oder einem Kunden und ihrer oder seiner Bank behandelt: bestrittene Gebühren, fehlerhafte Auftragsausführung, unbefriedigende Anlageberatung, oder andere vertragliche Differenzen. Seine Anrufung erfordert keine Anwältin oder keinen Anwalt und stellt einen raschen Schritt vor oder anstelle eines Gerichtsverfahrens dar.

Die Tragweite der Schlichtung

Der Ombudsman formuliert eine Empfehlung, die für die Parteien nicht bindend ist: die Bank ist nicht verpflichtet, ihr zu folgen, und die Kundin oder der Kunde behält in jedem Fall das Recht, bei Unzufriedenheit mit dem Ausgang der Schlichtung den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schlichtung unterbricht grundsätzlich während ihrer Dauer die Verjährung der Forderung.

Die weiteren Rechtsmittel

Parallel zur oder nach der Schlichtung kann die Kundin oder der Kunde eine Beschwerde bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) einreichen, welche jedoch keine individuellen Streitigkeiten behandelt, sondern bei systemischen Mängeln einer Bank eingreifen kann. Der ordentliche Rechtsweg vor dem zuständigen Zivilgericht bleibt stets offen, um eine Streitigkeit verbindlich zu entscheiden.

Den Streit gut dokumentieren

Vor jedem Schritt ist es nützlich, den gesamten Schriftverkehr mit der Bank, die betroffenen Kontoauszüge und eine genaue Chronologie der Tatsachen zusammenzustellen: diese Elemente erleichtern die Bearbeitung des Dossiers erheblich, ob durch den Ombudsman oder durch ein Gericht.

Häufige Fragen

Kostet die Anrufung des Schweizerischen Bankenombudsman etwas?

Nein, sie ist für die Kundschaft kostenlos und erfordert keine anwaltliche Vertretung, was sie zu einem zugänglichen ersten Schritt vor einem allfälligen Gerichtsverfahren macht.

Ist die Bank verpflichtet, der Empfehlung des Ombudsman zu folgen?

Nein, die Empfehlung ist nicht bindend. Folgt die Bank ihr nicht oder ist die Kundin oder der Kunde unzufrieden, bleibt der ordentliche Rechtsweg offen.

Kann mir die FINMA bei der Lösung meines individuellen Streits mit meiner Bank helfen?

Nicht direkt: die FINMA überwacht die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Regeln durch die Institute, entscheidet aber keine individuellen Streitigkeiten zwischen einer Kundin oder einem Kunden und ihrer oder seiner Bank, im Gegensatz zum Schweizerischen Bankenombudsman.

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