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Bankrecht

Bankgeheimnis Schweiz: was es heute noch schützt

Die gesetzliche Grundlage

Das schweizerische Bankgeheimnis stützt sich auf Art. 47 des Bankengesetzes (BankG), welcher die Verletzung der Berufsgeheimnispflicht durch eine Angestellte, einen Angestellten, ein Organ oder eine Beauftragte oder einen Beauftragten einer Bank strafrechtlich sanktioniert. Es schützt die Vertraulichkeit der Beziehung zwischen der Bank und ihrer Kundschaft gegenüber Dritten und, vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen, gegenüber Behörden.

Was sich mit dem automatischen Informationsaustausch geändert hat

Seit 2017 wendet die Schweiz den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mit einer wachsenden Zahl von Partnerstaaten an: die Kontodaten von in diesen Ländern steuerlich ansässigen Personen werden automatisch an die betroffenen ausländischen Steuerbehörden übermittelt, was die praktische Tragweite des Bankgeheimnisses für grenzüberschreitende Steuerfragen mit diesen Staaten erheblich einschränkt.

Was das Bankgeheimnis noch schützt

Das Bankgeheimnis behält seine volle Tragweite gegenüber privaten Dritten (Neugier einer Konkurrentin oder eines Konkurrenten, einer Nachbarin oder eines Nachbarn, eines nicht befugten Familienmitglieds), und für in der Schweiz ansässige Personen oder Ansässige von Staaten, die nicht am AIA teilnehmen, beschränkt es weiterhin den Zugang zu Bankinformationen ausserhalb der gesetzlich vorgesehenen Verfahren (Rechtshilfe, Strafverfahren, Schuldbetreibung).

Die gesetzlichen Ausnahmen

Das Bankgeheimnis kann im Rahmen eines schweizerischen Strafverfahrens, eines mit den anwendbaren Staatsverträgen konformen internationalen Rechtshilfegesuchs, eines Betreibungs- oder Konkursverfahrens, oder mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Kundin oder des betroffenen Kunden aufgehoben werden.

Häufige Fragen

Gibt es das Schweizer Bankgeheimnis noch?

Ja, aber seine Tragweite hat sich seit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) 2017 mit zahlreichen Partnerstaaten verringert. Es schützt die Vertraulichkeit gegenüber Privaten und in nicht vom AIA erfassten Situationen weiterhin.

Kann eine Bank meine Daten ohne meine Zustimmung ins Ausland übermitteln?

Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs mit einem Partnerstaat ja, diese Übermittlung an die Steuerbehörden Ihres steuerlichen Wohnsitzstaates erfolgt automatisch und hängt nicht von Ihrer Zustimmung ab.

Was riskiert eine Bankangestellte oder ein Bankangestellter, die oder der das Bankgeheimnis verletzt?

Strafrechtliche Sanktionen gemäss Art. 47 BankG, die je nach Schwere der Verletzung eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen können.

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