Legatis
Alle Kantone Alle Rechtsgebiete Rechtsblog Methodik und Quellen
Mietrecht

Eine Mietzinserhöhung anfechten

Der Grundsatz des missbräuchlichen Mietzinses

Art. 269 OR legt den Grundsatz fest: Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen. Auf dieser Grundlage kann die Mieterschaft eine Mietzinserhöhung anfechten.

Die Form der Erhöhungsanzeige

Jede Mietzinserhöhung muss mittels eines vom Kanton genehmigten amtlichen Formulars angezeigt werden, unter Angabe der Erhöhungsgründe (Art. 269d OR), mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist und auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Eine Anzeige, die diese Form nicht einhält, ist nichtig.

Die üblichen Erhöhungsgründe

Mietzinserhöhungen werden meist mit der Anpassung an den hypothekarischen Referenzzinssatz, gestiegenen Nebenkosten oder Unterhaltskosten, zusätzlichen von der Vermieterschaft erbrachten Leistungen oder, bei indexierten Mietverträgen, mit der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise begründet. Eine Erhöhung kann auch mit der Anpassung an die orts- oder quartierüblichen Mietzinse gerechtfertigt werden.

Die Erhöhung anfechten

Die Mieterschaft, die die Erhöhung für ungerechtfertigt hält, kann innert 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsanzeige die Schlichtungsbehörde anrufen (Art. 270b OR). Es obliegt grundsätzlich der Vermieterschaft, nachzuweisen, dass die Erhöhung auf einem der gesetzlich anerkannten Gründe beruht.

Häufige Fragen

Kann meine Vermieterin oder mein Vermieter den Mietzins beliebig erhöhen?

Nein, jede Erhöhung muss auf einem gesetzlich anerkannten Grund beruhen (Anpassung an den Referenzzinssatz, gestiegene Nebenkosten, zusätzliche Leistungen usw.) und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form angezeigt werden.

Welches Dokument muss ich bei einer Mietzinserhöhung erhalten?

Das vom Kanton genehmigte amtliche Formular, mit Angabe des neuen Mietzinses und der Erhöhungsgründe (Art. 269d OR). Ohne dieses Dokument ist die Erhöhung nichtig.

Innert welcher Frist kann ich eine Mietzinserhöhung anfechten?

Innert 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsanzeige, durch Anrufung der zuständigen Schlichtungsbehörde (Art. 270b OR).

Gibt mir ein sinkender hypothekarischer Referenzzinssatz Anspruch auf eine Mietzinssenkung?

Wurde Ihr Mietzins unter Berücksichtigung eines höheren Referenzzinssatzes festgelegt oder erhöht, kann eine Senkung dieses Satzes ein Herabsetzungsbegehren bei der Vermieterschaft rechtfertigen, das bei Ablehnung gegebenenfalls vor die Schlichtungsbehörde gebracht werden kann.

Weiterführende Seiten