Führerausweisentzug: Dauer je nach Schwere
Die drei Kategorien von Widerhandlungen
Das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet zwischen leichten (Art. 16a SVG), mittelschweren (Art. 16b SVG) und schweren (Art. 16c SVG) Widerhandlungen, je nach dem Grad der Gefährdung der Verkehrssicherheit und dem Verschulden der Lenkerin oder des Lenkers. Diese Einteilung bestimmt unmittelbar die anwendbaren verwaltungsrechtlichen Folgen.
Die leichte Widerhandlung
Eine leichte Widerhandlung führt grundsätzlich zu einer blossen Verwarnung, ausser wenn die betroffene Person in den vorangegangenen zwei Jahren bereits einen Ausweisentzug oder eine Verwarnung erhalten hat, in welchem Fall ein Entzug von mindestens einem Monat ausgesprochen wird (Art. 16a SVG).
Die mittelschwere Widerhandlung
Sie führt zu einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat (Art. 16b SVG). Bei Rückfall innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erhöht sich die Mindestdauer des Entzugs progressiv.
Die schwere Widerhandlung
Eine schwere Widerhandlung, wie qualifizierte Trunkenheitsfahrt oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, führt zu einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten (Art. 16c SVG). Bei wiederholten Rückfällen sieht das Gesetz progressiv steigende Mindestdauern vor, die bis zum Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit reichen können.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Mindestentzugsdauer bei einer schweren Widerhandlung?
Mindestens drei Monate (Art. 16c SVG), verlängerbar bei Rückfall innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen.
Führt eine leichte Widerhandlung immer zu einem Führerausweisentzug?
Nein, sie führt grundsätzlich zu einer blossen Verwarnung, ausser bei Rückfall innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre, in welchem Fall ein Entzug von mindestens einem Monat ausgesprochen wird (Art. 16a SVG).
Wer entscheidet über den Führerausweisentzug?
Die zuständige kantonale Verwaltungsbehörde für den Strassenverkehr, gestützt auf den Polizeirapport und gegebenenfalls den strafrechtlichen Entscheid zu denselben Tatsachen.
Wird der Führerausweisentzug mit einer strafrechtlichen Sanktion kumuliert?
Ja, es handelt sich um zwei getrennte Verfahren: die strafrechtliche Sanktion (Busse, Geldstrafe) wird von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht ausgesprochen, während der Führerausweisentzug eine separate verwaltungsrechtliche Massnahme der kantonalen Behörde ist.