Die Erstberatung beim Anwalt richtig vorbereiten
Unterlagen sammeln und Chronologie erstellen
Sammeln Sie vor dem Termin alle Unterlagen zu Ihrem Fall: Verträge, Briefe und E-Mails, erhaltene Entscheide, Protokolle, Zeugnisse, Fotos, auch Dokumente, die Ihnen ungünstig erscheinen. Je vollständiger das Bild, desto besser die Beratung; das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB, Art. 13 BGFA) schützt alles, was Sie anvertrauen.
Erstellen Sie zudem eine schriftliche Chronologie der Ereignisse, wenn möglich auf einer Seite: Daten, Vorgänge, beteiligte Personen. Kein anderes Dokument spart im Erstgespräch mehr Zeit, und damit Honorar.
Diese Fragen gehören ins Erstgespräch
Klären Sie drei Punkte von Anfang an: die Einschätzung Ihrer Lage (Rechte, Risiken, Erfolgsaussichten), die Strategie (Verhandlung, Prozess, Mediation?) und die Kosten (Abrechnungsart, Kostenvorschuss, geschätztes Gesamtbudget).
Fragen Sie auch nach laufenden Fristen: Im schweizerischen Recht verwirken oder verjähren viele Ansprüche: Fristen zur Anfechtung einer Kündigung, für Klagen, für die Einsprache gegen einen Strafbefehl usw. Das ist oft die dringendste Information des ersten Gesprächs.
Nach dem Gespräch
Eine seriöse Anwältin bestätigt Mandat, Umfang und Abrechnungskonditionen in der Regel schriftlich. Lesen Sie dieses Dokument vor der Unterschrift und fragen Sie bei Unklarheiten nach. Es steht Ihnen frei, nicht weiterzumachen oder für eine Zweitmeinung eine andere Kanzlei zu konsultieren.
Häufige Fragen
Ist die Erstberatung kostenpflichtig?
Das hängt von der Kanzlei ab: Manche bieten ein kurzes Erstgespräch unentgeltlich an, andere verrechnen es zum Stundenansatz oder zu einer angekündigten Pauschale. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich danach.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
Alle Unterlagen zum Fall (Verträge, Korrespondenz, Entscheide, Beweismittel), einen Ausweis und wenn möglich eine schriftliche Chronologie. Bringen Sie auch ungünstig erscheinende Dokumente mit: Nur wer alles kennt, berät richtig.
Ist das Gespräch mit einem Anwalt vertraulich?
Ja. Das Anwaltsgeheimnis ist durch Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA geschützt. Es umfasst alles, was Sie der Anwältin im Rahmen ihrer Berufstätigkeit anvertrauen, auch wenn kein Mandat zustande kommt.
Kann ich den Anwalt während des Verfahrens wechseln?
Ja, jederzeit. Sie schulden das Honorar für die bereits geleistete Arbeit; die neue Anwältin übernimmt das Dossier, und die bisherige muss die Akten herausgeben.