Einen Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen
Ein allgemeiner, nicht einheitlich kodifizierter Grundsatz
Das schweizerische Obligationenrecht enthält keine für alle Verträge einheitliche Regel zur Kündigung aus wichtigen Gründen: bestimmte benannte Verträge sehen eine ausdrückliche Regel vor, wie der Arbeitsvertrag (Art. 337 OR) oder der Auftrag (Art. 404 OR), während für andere Dauerverträge die Rechtsprechung des Bundesgerichts einen allgemeinen Grundsatz entwickelt hat, der eine fristlose Kündigung erlaubt, wenn die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar wird.
Was einen wichtigen Grund darstellt
Ein wichtiger Grund setzt in der Regel eine schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten durch die andere Partei, einen Bruch des für den Vertrag wesentlichen Vertrauensverhältnisses, oder Umstände voraus, die die Fortsetzung der Vertragsbeziehung nach Treu und Glauben objektiv unzumutbar machen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall, unter Berücksichtigung der Art des Vertrags und der Schwere der geltend gemachten Tatsachen.
Die Folgen einer fristlosen Kündigung
Eine Kündigung aus wichtigen Gründen beendet den Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Werden die geltend gemachten wichtigen Gründe von einem Gericht nicht als ausreichend anerkannt, setzt sich die kündigende Partei Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Kündigung aus, berechnet nach den für die jeweilige Vertragsart geltenden Regeln.
Häufige Fragen
Kann jeder Vertrag aus wichtigen Gründen gekündigt werden?
Dauerverträge (Miete, Arbeitsvertrag, Auftrag, einfache Gesellschaft usw.) eignen sich hierfür besonders. Bei Verträgen ohne ausdrückliche gesetzliche Regel anerkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichts diesen Grundsatz unter strengen Voraussetzungen.
Was riskiert man, wenn die geltend gemachten wichtigen Gründe nicht anerkannt werden?
Die fristlose Kündigung kann als ungerechtfertigt gelten, was die kündigende Partei Schadenersatzforderungen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners nach den für die Vertragsart geltenden Regeln aussetzt.
Müssen die wichtigen Gründe schriftlich mitgeteilt werden?
Das Gesetz schreibt je nach Vertragsart nicht immer eine Schriftform vor, doch eine begründete schriftliche Mitteilung wird dringend empfohlen, um im Streitfall die Tatsächlichkeit und Schwere der geltend gemachten Gründe beweisen zu können.