Privatkonkurs: Verfahren und Folgen
Wie ein Privatkonkurs eröffnet wird
Der Konkurs einer natürlichen Person kann infolge einer Betreibung auf Konkurs eröffnet werden, die bestimmten Schuldnerkategorien vorbehalten ist (namentlich im Handelsregister eingetragenen Personen), oder in besonderen, im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vorgesehenen Fällen, auf Entscheid des Konkursrichters oder der Konkursrichterin (Art. 171 ff. SchKG).
Die Wirkungen der Konkurseröffnung
Mit der Konkurseröffnung verliert die Schuldnerin oder der Schuldner das Verfügungsrecht über ihr oder sein pfändbares Vermögen, das der vom Konkursamt verwalteten Konkursmasse zufällt. Laufende Einzelbetreibungen gegen die Schuldnerin oder den Schuldner werden zugunsten des Konkursverfahrens sistiert.
Die Liquidation
Das Konkursamt erstellt das Inventar des Vermögens der Schuldnerin oder des Schuldners, nimmt dessen Verwertung vor und verteilt den Erlös unter den Gläubigerinnen und Gläubigern gemäss der gesetzlich vorgesehenen Rangordnung der Gläubigerklassen (Art. 219 SchKG), wobei bestimmte Forderungen wie Löhne oder Unterhaltsforderungen von einem privilegierten Rang profitieren.
Der Verlustschein
Reicht der Erlös der Liquidation nicht aus, um sämtliche Forderungen zu decken, erhalten die nicht befriedigten Gläubigerinnen und Gläubiger einen Verlustschein, der den unbezahlten Betrag bescheinigt und ihnen unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen erlaubt, eine neue Betreibung einzuleiten, falls die Schuldnerin oder der Schuldner wieder zu besseren wirtschaftlichen Verhältnissen kommt.
Häufige Fragen
Kann jede Person Gegenstand einer Betreibung auf Konkurs sein?
Nein, die Betreibung auf Konkurs ist bestimmten Schuldnerkategorien vorbehalten, namentlich im Handelsregister eingetragenen Personen; die übrigen natürlichen Personen werden grundsätzlich auf dem Weg der Pfändung betrieben.
Was geschieht mit meinem Vermögen bei einem Privatkonkurs?
Ihr pfändbares Vermögen fällt der vom Konkursamt verwalteten Konkursmasse zu, welche es verwertet und den Erlös unter den Gläubigerinnen und Gläubigern gemäss der gesetzlichen Rangordnung der Gläubigerklassen verteilt.
Was ist ein Verlustschein?
Das Dokument, das einer Gläubigerin oder einem Gläubiger ausgestellt wird, wenn der Erlös der Liquidation nicht ausreicht, um ihre oder seine Forderung zu decken; es bescheinigt den unbezahlten Betrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Betreibung ermöglichen, falls die Schuldnerin oder der Schuldner wieder zu besseren wirtschaftlichen Verhältnissen kommt.